Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Räumlichkeiten im Herzstudio
1. Vertragspartner
Der Mietvertrag (Raumnutzungsvereinbarung) wird zwischen dem Herzstudio / Katja Hainz (Vermieter) und dem Mieter geschlossen.
2. Mietobjekt
Die Vermietung erfolgt für die Räumlichkeiten des Herzstudios (Kurs- und/oder Social Media Studio) im Heuweg 8a in 85646 Neufarn, die für den vereinbarten Zweck, wie in der Nutzungsvereinbarung angegeben, genutzt werden können.
3. Mietdauer
Einmalige Nutzungsvereinbarung: Die Nutzungsdauer gilt für den in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Zeitraum. Nach Ablauf endet die Nutzungsvereinbarung automatisch, es sei denn, eine Verlängerung wird schriftlich vereinbart.
Wiederkehrende Nutzungsvereinbarung: Die Nutzungsdauer wird für den vereinbarten Zeitraum (z.B. 2-mal pro Woche für x Monate) laut der Nutzungsvereinbarung festgelegt. Sie verlängert sich automatisch um die jeweilige vereinbarte Vertragslaufzeit zu den aktuell gültigen Konditionen, falls sie nicht mindestens 4 Wochen vor Laufzeitende von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis für die Nutzung der Räumlichkeiten wird nach Vereinbarung festgelegt. Der Betrag ist (monatlich bei wiederkehrender Nutzung) im Voraus zu zahlen.
Die Zahlung ist auf das in der Nutzungsvereinbarung angegebene Konto des Vermieters zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
Der vereinbarte Betrag ist auch dann regelmäßig bis Nutzungsvereinbarungsende zu zahlen, wenn der Vertragsnehmer (Mieter) die Räumlichkeiten des Herzstudios nicht in Anspruch nimmt. Die Gründe hierfür liegen in seiner Person.
Kommt der Vertragsnehmer (Mieter) mit der Zahlung in Verzug, ist das Herzstudio berechtigt, den ausstehenden Betrag einzufordern und den Vertrag bei anhaltendem Verzug von mehr als 4 Wochen zum Laufzeitende zu kündigen.
5. Stornoregelung
5.1 Stornierung durch den Mieter – einmalige Miete:
– Mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
– Mehr als 1 Woche bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des Mietpreises
– 3 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Mietpreises
– Weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des Mietpreises
– Am Veranstaltungstag (weniger als 24 Stunden vorher): 100 % des Mietpreises
5.2 Stornierung durch den Mieter – wiederkehrende Miete:
– Stornierung mehr als 1 Tag bis 2 Tage vor dem Termin: 50 % des Mietpreises für diesen Termin
– Stornierung am Vortag oder später: 70 % des Mietpreises für diesen Termin
– Stornierung des gesamten Mietvertrags: Die Stornogebühr richtet sich nach der Restlaufzeit des Vertrages. Bei Kündigung bis zu 4 Wochen vor dem nächsten Termin fällt eine Gebühr von 25 % der verbleibenden Mietsumme an. Bei Kündigung innerhalb von 4 Wochen vor dem nächsten Termin fällt eine Gebühr von 50 % der verbleibenden Mietsumme an.
5.3 Stornierung durch den Vermieter:
– Ordentliche Absage: Der Vermieter kann einen bestätigten Termin mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich absagen. Es fällt keine Stornogebühr an; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
– Außerordentliche Absage (höhere Gewalt, Reparatur, unvorhersehbare Ereignisse): Der Vermieter informiert den Mieter unverzüglich. Bereits bezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet. Der Vermieter bemüht sich, einen Ersatztermin anzubieten, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Weitergehende Ansprüche des Mieters – insbesondere Schadensersatz – sind ausgeschlossen.
6. Nutzung der Räumlichkeiten
Der Vertragsnehmer (Mieter) ist berechtigt, die in der Raumnutzungsvereinbarung vereinbarten Räume des Herzstudios zu den vereinbarten Zeiten und Konditionen zu nutzen. Änderungen der vereinbarten Nutzungszeiten oder -bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten verantwortlich und haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten nach Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen (Checkliste – Anlage 2).
Das Herzstudio behält sich vor, Räume aufgrund von Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Der Vertragsnehmer hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Betragsrückerstattung, sofern nicht § 5.3 anwendbar ist.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung (Anlage 1) einzuhalten und deren Inhalt an alle Teilnehmer seiner Veranstaltung weiterzugeben.
7. Haftung
Das Herzstudio (Katja Hainz) haftet gegenüber dem Mieter nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Jeder Schaden muss unverzüglich an das Herzstudio schriftlich per Mail gemeldet werden (mail@herzstudio.de).
Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen.
Das Herzstudio stellt die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Offensichtliche Mängel werden von der Vermieterin unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Das Herzstudio haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse sowie für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.
8. Schlüsselübergabe
Der Schlüssel wird dem Mieter nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung und vollständiger Vorauszahlung des vereinbarten Mietpreises übergeben. Die Übergabe erfolgt persönlich oder über eine Schlüsselbox, je nach Vereinbarung zwischen den Parteien. Die gewählte Übergabemodalität wird in der Nutzungsvereinbarung festgehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Schlüssel sorgsam aufzubewahren und ihn nicht an Dritte weiterzugeben. Der Schlüssel ist spätestens am letzten Nutzungstag an den Vermieter zurückzugeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung des Schlüssels sowie ggf. notwendige Schlosswechsel trägt der Mieter. Es wird eine pauschale Kostenbeteiligung von 100 € fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung bei wiederkehrender Nutzungsvereinbarung ist mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor Laufzeitende schriftlich einzureichen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder bei Zahlungsverzug.
Das Herzstudio (Katja Hainz) kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
10. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Mieter mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich per Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
11. Datenschutz
Das Herzstudio (Katja Hainz) verpflichtet sich, Daten aus der Vertragsdurchführung nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nur im erforderlichen Umfang an Dritte weiterzugeben (z.B. bei Erstellung der Rechnung).
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ebersberg.
14. Fotografie, Video und Social Media
Das Fotografieren und Filmen im Herzstudio ist gestattet, sofern der Mieter die erforderlichen Einwilligungen seiner Teilnehmer eingeholt hat. Die Verbreitung von Aufnahmen, auf denen das Herzstudio erkennbar ist, über Social Media ist ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns über eine Verlinkung oder Erwähnung des Herzstudios.
15. Buchungsbestätigung und Verbindlichkeit
Eine Buchung gilt als verbindlich bestätigt, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder WhatsApp. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
ANLAGE 1 · HAUSORDNUNG
Herzstudio Neufarn · Heuweg 8a · 85646 Neufarn
Nutzungszeiten
– Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zwischen 8:00 und 23:30 Uhr genutzt werden (ab spätestens 22:00 normale Lautstärke / Nachtruhe wahren).
– Außerhalb dieser Zeiten ist weder Aufenthalt noch Lärm zulässig.
Ruhe & Nachbarschaft
Das Herzstudio liegt in einem Wohngebiet. Ein achtsamer Umgang mit der Nachbarschaft ist uns ein Herzensanliegen – grundsätzlich ist alles erlaubt, was die üblichen Ruhezeiten eines Wohngebiets respektiert.
– Bei geöffneten Fenstern bitte auf laute Aktivitäten verzichten.
– Rauchen ist ausschließlich vor der Haustür gestattet – nicht im Eingangsbereich, nicht auf der Terrasse.
Außenbereich
– Die Außenterrasse darf genutzt werden.
– Der Garten vor der Terrasse darf nicht betreten oder genutzt werden.
– Beim Verlassen des Herzstudios bitte nicht direkt vor der Eingangstüre verweilen / Abschied nehmen - dies ist direkt neben dem Nachbar. Bitte draussen bei den Parkplätzen oder drinnen verabschieden.
Betreten der Räume
– Im Yogaraum sind keine Straßenschuhe erlaubt – bitte vor dem Raum ausziehen.
– Eigene Yogamatten, Yogakissen und Hausschuhe sind selbst mitzubringen und nach der Nutzung wieder mitzunehmen.
Mobiliar & Ausstattung
– Stühle und Tische nach der Nutzung bitte wieder im Keller verstauen.
– Die Garderobe im Keller darf mitbenutzt werden.
– Den Boden im Yogaraum bitte achtsam behandeln, wenn Stühle oder Tische gerückt werden – Möbelgleiter verwenden oder anheben.
Heizung
– Die Wandheizung (neben dem Fenster) darf nach Bedarf hoch- und runtergedreht werden.
– Nach Beendigung der Nutzung bitte auf Stufe 2 zurückstellen.
Küche & Kaffeevollautomat
– Der Kaffeevollautomat darf genutzt werden – Kaffee und Tee stehen zur Verfügung.
– Über eine kleine Spende in die Kaffeekasse freuen wir uns sehr.
– Geschirr bitte spülen und so zurückräumen, wie es vorgefunden wurde.
Lüften
– Bitte regelmäßig lüften, besonders nach intensiver Nutzung und vor dem Verlassen.
Sauberkeit & Reinigung
– Die Räumlichkeiten sind nach Nutzung so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.
– Wird ein außerordentlicher Reinigungsaufwand festgestellt, wird eine Reinigungspauschale von 50 € in Rechnung gestellt.
Bitte die Checkliste (Anlage 2) beim Verlassen vollständig durchgehen.
Vielen Dank für einen achtsamen Umgang mit dem Herzstudio!
